Was bedeutet „roher Honig“ eigentlich?
Der Begriff „raw honey“ stammt ursprünglich aus den USA und taucht dort häufig in Rezepten und im Handel auf. Unverarbeitetem Honig werden viele positive Eigenschaften nachgesagt, weshalb er dort auch zu einem deutlich höheren Preis verkauft wird.
Bei uns in Deutschland fragen sich Honigliebhaber deshalb oft: Gibt es „rohen“ Honig auch hierzulande – und was genau ist damit gemeint? Die Antwort mag überraschen: Nach deutschem Recht darf gar kein anderer Honig verkauft werden als roher!
Roher Honig – in Deutschland Pflicht statt Ausnahme
„Roh“ bezeichnet naturbelassenen Honig, der beim Schleudern und Abfüllen weder erhitzt noch gefiltert wird. Ein leichtes Anwärmen beim Abfüllen (bis maximal 30–40 Grad) ist erlaubt und oft sogar notwendig – bei diesen Temperaturen bleiben die wertvollen Enzyme im Honig erhalten, weshalb man weiterhin von „unerhitztem“ Honig spricht.
Genau dieses Verfahren schreibt die deutsche Honigverordnung (HonigV) für jeden Honig vor, der in Deutschland verkauft wird. Der Begriff „Honig“ steht laut Gesetz für ein Naturprodukt, das unverarbeitet von der Wabe ins Glas kommt – ohne Zusätze, ohne Entzug von Inhaltsstoffen.
In den USA gelten andere Regeln: Dort dürfen Hersteller Honig erhitzen oder filtern, weshalb die Auszeichnung „raw honey“ dort tatsächlich eine sinnvolle Unterscheidung ist.
Woran erkennt man rohen Honig?
Fachlabore können anhand mehrerer Werte prüfen, ob ein Honig erhitzt oder mit Zuckersirup gestreckt wurde:
• HMF-Wert (Hydroxymethylfurfural): entsteht, wenn Honig zu stark erwärmt wird. Naturbelassener Honig hat niedrige Werte – die HonigV erlaubt max. 40 mg/kg, der Deutsche Imkerbund nur 15 mg/kg. Frisch abgefüllter Honig liegt oft bei nur 2 mg/kg.
• Diastasezahl: Dieses Bienen-Enzym reagiert empfindlich auf Hitze über 40 °C. Eine hohe Diastase-Aktivität spricht für unerhitzten Honig – die HonigV verlangt mindestens 8.
• Invertase: Noch hitzeempfindlicher als Diastase, wird sie schon ab 40 °C zerstört. Für das DIB-Siegel sind mindestens 64 U/kg vorgeschrieben, bei enzymärmeren Sorten wie Raps-, Robinien- oder Phaceliahonig 45 U/kg.
Behördliche Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung erfolgen allerdings nur stichprobenartig – ein zusätzliches, freiwilliges Kontrollsystem gibt Verbrauchern deshalb weit mehr Sicherheit.
Naturland-Kontrolle: Sicherheit, die über das Gesetz hinausgeht
Wer wirklich sichergehen möchte, dass sein Honig nicht nur „roh“, sondern auch ökologisch einwandfrei erzeugt wurde, sollte auf ein anerkanntes Bio-Siegel wie Naturland achten. Anders als bei der gesetzlichen Stichprobenkontrolle prüft Naturland seine Mitgliedsbetriebe jährlich und unabhängig – und das nicht nur beim Honig selbst, sondern im gesamten Betrieb:
• Jährliche Vor-Ort-Kontrollen: Unabhängige Kontrolleure prüfen Bienenstände, Betriebsführung und Dokumentation direkt beim Imker – nicht nur das fertige Produkt im Glas.
• Strengere Grenzwerte als das Gesetz: Naturland-Richtlinien gehen bei Rückstandsfreiheit, Wabenmaterial, Fütterung und Behandlung der Völker deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen der HonigV hinaus.
• Lückenlose Rückverfolgbarkeit: Von der Bienenweide bis ins Glas wird dokumentiert, welche Standorte genutzt werden und wie der Honig verarbeitet wird – so lassen sich Pestizidbelastung oder unerlaubte Zusätze zuverlässig ausschließen.
• Doppelte Kontrollstruktur: Naturland-Betriebe werden sowohl von der Naturland-eigenen Kontrollstelle als auch von einer staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstelle geprüft – ein zweistufiges System, das Manipulation praktisch ausschließt.
Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, dass dein Honig wirklich roh, unverfälscht und ökologisch erzeugt ist, ist ein Naturland-zertifizierter Imker deines Vertrauens die verlässlichste Wahl – mit jährlich geprüfter Qualität, die weit über die gesetzliche Mindestkontrolle hinausgeht.
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